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Jährlich sterben in Deutschland etwa 600 Menschen bei Hausbränden. Die meisten Todesfälle ereignen sich nachts wenn im Schlaf Rauch eingeatmet wird. 95% der Todesopfer sterben an einer Rauchvergiftung, da schon wenige Atemzüge genügen um bewusstlos zu werden, so dass man nicht mehr rechtzeitig aus der brennenden Wohnung fliehen kann. Bei einem Brand breitet sich der entstehende Rauch sehr viel schneller von Zimmer zu Zimmer aus, als das Feuer an sich. Der Melder erkennt den Rauch und gibt einen lauten Alarmton von sich. Die Familie wacht auf und kann sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Da die Rauchmelderpflicht Landessache ist, sind die gesetzlichen Vorgaben sehr unterschiedlich. Als erstes Bundesland hat die Rheinland Pfalz im Jahr 2003 die Rauchmeldepflicht, sowohl für Neu-, als auch für Umbauten, in der Landesbauordnung verankert. Alle anderen Bundesländer haben nach und nach ein ähnliches Gesetz verabschiedet. In Nordrhein Westfahlen wurde die Rauchmeldepflicht am 01.04.2013 für alle Neubauten eingeführt. Für alle Bestandsbauten galt eine Frist für die Nachrüstung bis 31.12.2016. Die Mindestanforderungen der Landesbauordnung NRW schreibt vor, dass in jedem Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie auf Fluren, die als Fluchtweg dienen, ein Rauchmelder installiert werden muss.
Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben sind in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern, wie zum Beispiel Kanada, den USA oder Großbritannien, noch lange nicht alle Wohnungen mit Meldern ausgestattet. Studien haben eindeutig belegt, dass die Anzahl der Todesopfer drastisch sinkt, wenn Rauchmelder vorhanden sind. In den USA alleine ist die Zahl der Todesopfer um 40% gesunken.
Natürlich sind auch Sachschäden bei Wohnungsbränden enorm hoch. Rauchmelder können einen Brand nicht vermeiden, Wenn zwar ein Melder in einer Wohnung installiert ist, aber niemand zu Hause ist, entstehen trotzdem Schäden. Die Hauptaufgabe von Rauchmeldern ist es jedoch, Leben zu retten.
In Nordrhein Westfahlen hat laut § 49 Abs. 7 BauO NRW, der Wohnungseigentümer für den Einbau der entsprechenden Rauchmelder zu sorgen. Für die Instandhaltung bzw. Betriebsbereitschaft ist prinzipiell der unmittelbare Besitzer, also der Mieter verantwortlich. Seit 01.01.2017 müssen laut Gesetz alle Wohnungen in NRW mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein
Moderne Rauchmelder arbeiten entweder mit optischen oder thermischen Meldern. Optische Melder arbeiten mit dem Streulichtprinzip und erkennen feinste Partikel in der Luft. Sie lösen aus, wenn Rauchschwaden im Raum sind oder wenn Dampf entsteht. Daher werden in Großküchen zum Beispiel, wo oft Dampf entsteht, thermische Melder eingesetzt, die auf eine bestimmte Temperatur reagieren. In normalen Wohnräumen eignen sich die optischen Melder am besten. Sie senden Lichtimpulse in die Umgebung und reagieren auf Rauch. Sie können einfach mit Batterien betrieben werden. Damit sie einwandfrei funktionieren, müssen sie am höchsten Punkt des Raumes, also an der Decke installiert werden. Am besten ist eine Position mittig im Raum.
Es gibt sehr viele verschiedene Hersteller von Rauchmeldern, die mit verschiedenen Systemen arbeiten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir das passende System für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Es gibt ganz einfache Melder mit normalen Hauhaltsbatterien, die regelmäßig gewechselt werden müssen. Diese Melder geben einen weniger lauten Ton von sich, wenn die Batterie schwächer wird. Ein wenig teurer, aber deutlich einfacher zu handhaben sind Rauchmelder, die mit stärkeren Akkus ausgestattet sind. Diese müssen einmal im Jahr gewartet werden, wobei auch der Akku überprüft oder getauscht wird. Mit diesen Geräten ist man auf der sicheren Seite, denn sie werden vom Profi geprüft. Die wirklich umfangreichen und auch recht teuren Systeme, bei denen alle Melder miteinander und mit einer Brandmeldezentrale verbunden sind, werden in Wohngebäuden nur dann eingesetzt, wenn es sich um wirklich große Mehrfamilienhäuser handelt.